Heimkosten
Finanzierung
Gemäß Tiroler Mindestsicherungsgesetz (RIS) - TMSG muss es jedem Tiroler bzw. jedem in Tirol ansässigen EU-Bürger ermöglicht werden einen Heimplatz zu finanzieren.
Zur Finanzierung werden herangezogen:
- Pension
(inkl. Zusatzpensionen, Witwenpension, ausländische Pension, etc.) - Pflegegeld abzüglich Pflegegeldtaschengeld (10 % der Pflegegeldstufe 3)
- sonstiges Einkommen
(zB Krankengeld, Rehageld, etc.) - Einnahmen aus Haus-/Grundbesitz
(Pacht- bzw. Mieteinnahmen) - sonstige Einnahmen
(zB Berufsunfähigkeitspension, Invaliditätspension, Steuergutschriften, etc.) - Erträge aus Sparguthaben/ Wertpapiere/ Lebensversicherungen
Bei der Finanzierung wird zwischen zwei Arten unterschieden:
- Teilzahler - die Gesamtkosten werden durch das eigene Einkommen sowie die Mindestsicherung getragen
- Vollzahler - die Gesamtkosten werden zur Gänze selbst getragen (zB bei ausreichendem Einkommen/Pension, vertraglichen Verpflichtungen, etc.)